Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agent24.de Immobilien GmbH („agent24") und ihren Kunden über die Beratung, Entwicklung und den Betrieb von KI-Agenten sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen agent24 und dem Kunden, soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, agent24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Angebote von agent24 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von agent24 oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang – etwa im Rahmen eines Agent-Audits, eines Pilotprojekts oder des laufenden Betriebs eines KI-Agenten – ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. agent24 erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand von Technik und fachlicher Praxis, kann jedoch keine Garantie für ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis oder für die fehlerfreie Funktion eingesetzter KI-Modelle übernehmen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt agent24 die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ressourcen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen fachlichen Ansprechpartner. Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von agent24.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Laufzeit und Kündigung
Leistungen mit monatlicher Pauschale (z. B. der laufende „Betrieb" eines Agenten) laufen bis auf Weiteres und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung
agent24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet agent24 unabhängig vom Grad des Verschuldens. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8. Urheberrecht
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von agent24 erstellten Konzepte, Software-Bestandteile, Texte, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von agent24 gestattet.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung; soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen agent24 und Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: August 2026